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   OLG Brandenburg, 12.04.2005 - 6 U 121/04   

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https://dejure.org/2005,29582
OLG Brandenburg, 12.04.2005 - 6 U 121/04 (https://dejure.org/2005,29582)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.04.2005 - 6 U 121/04 (https://dejure.org/2005,29582)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. April 2005 - 6 U 121/04 (https://dejure.org/2005,29582)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rabüro.de

    Zur Haftung für Verletzungen eines Zuschauers durch eine verirrte Rakete bei einem Silvesterfeuerwerk bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Feuerwerkskörper

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 830 Abs. 1 S. 2
    Herabgesetzte Verkehrssicherungspflichten beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1701
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Düsseldorf, 31.10.2006 - 11 O 322/03

    Reiseveranstalter haftet nicht für Unfalltod auf Schiffsreise

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2005 - 6 U 121/04
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. August 2004 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 11 O 322/03 - wird zurückgewiesen.

    das am 6.8.2004 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 11 O 322/03 - abzuändern und.

  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 71/84

    Verkehrssicherungspflicht beim Abbrennen von Feuerwerk

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2005 - 6 U 121/04
    Da niemals ein Fehlstart von Raketen völlig ausgeschlossen werden kann, muß deshalb beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern ein Platz gewählt werden, von dem aus etwa fehlgehende Raketen aller Voraussicht nach keinen nennenswerten Schaden anrichten können (BGH NJW 1986, 52).
  • BGH, 11.01.1994 - VI ZR 41/93

    Anforderungen an Inhalt und Umfang der Instruktionen eines Warenherstellers;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2005 - 6 U 121/04
    Die Klägerin hat keinen Anspruch aus § 830 I 2 BGB, wenn man diese Bestimmung als selbständige Anspruchsgrundlage versteht (so z.B. BGH NJW 1994, 932, 934) oder aus § 823 I i.V.m. § 830 I 2 BGB, wenn man letztere Bestimmung als Beweislastregel versteht (so z.B. BGH NJW 1987, 2810).
  • BGH, 27.05.1987 - V ZR 59/86

    Beeinträchtigung von Grundstück: Verursachungsvermutung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2005 - 6 U 121/04
    Die Klägerin hat keinen Anspruch aus § 830 I 2 BGB, wenn man diese Bestimmung als selbständige Anspruchsgrundlage versteht (so z.B. BGH NJW 1994, 932, 934) oder aus § 823 I i.V.m. § 830 I 2 BGB, wenn man letztere Bestimmung als Beweislastregel versteht (so z.B. BGH NJW 1987, 2810).
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